Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Für Neubauten dürfen weiterhin, die nach Landesrecht zugelassenen Personen einen Energieausweis ausstellen. Das sind in der Regel Baufachleute mit Bauvorlageberechtigung.
Für Bestandsgebäude regelt dies die Energiesparverordnung.
Für Wohn- und Nichtwohngebäude sind Architekten und Ingenieure zugelassen, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, eine Zusatzausbildung absolviert haben oder bauvorlageberechtigt sind.
Für Wohngebäude sind auch Innenarchitekten, Handwerksmeister und Techniker im Baubereich mit einer Zusatzausbildung ausstellungsberechtigt. Berater der Energiesparberatung "Vor-Ort-Beratung" des BAFA , Mitarbeiter des Baustoffhandels und der Baustoffindustrie sowie Handwerrksmeister und Techniker, die vor dem 25. April 2007 eine bestimmte Zusatzausbildung abgeschlossen haben sind ebenfalls ausstellungsberechtigt.
Generell ist es empfehlenswert sich vom Aussteller nachweisen zu lassen, dass er oder sie über Erfahrung in der Energieberatung verfügen und sich regelmäßig weiterbilden.