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Neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) verabschiedet

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Grundsätzliches zum Energieausweis

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Wann wird ein Energieausweis benötigt?

  1. Neubauten erhalten stets einen Energieausweis.
  2. Bei bestehenden Gebäuden muss ein Energie­ausweis bei Neuvermietung, Verkauf oder Leasing vorgelegt werden können:
  3. Bei öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000m², muss ein Energieausweis ausgehängt werden, wenn das Gebäude von der Öffentlichkeit stark frequentiert wird.

Wichtig: Selbst genutzte Einfamilienhäuser brauchen keinen Energieaus­weis!