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Grundsätzliches zum Energieausweis

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Aufgrund welcher Informationen wird ein Energieausweis ausgestellt?

Es gibt zwei unterschiedliche Typen von Energieausweisen: Auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs.

Für einen Energiebedarfsausweis berechnet ein ausgebildeter Energieberater auf der Grundlage der Abmessungen und der Qualität der Bauteile, der Heizungsanlage und der Art der Warmwasserbereitung Energiekennwerte. Er geht dabei von einem durchschnittlichen Nutzerprofil und durchschnittlichen Witterungsverhältnissen aus.

Soll ein Energieausweis auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden, so benötigt der Energieberater lediglich die Jahresendabrechnungen von drei Jahren und die Wohn- oder Nutzfläche des Gebäudes. Der daraus berechnete Wert muss auf durchschnittliche Witterungsverhältnisse hochgerechnet werden. Leerstehende Wohnungen werden ebenfalls berücksichtigt. Der Aufwand für diesen Ausweis ist etwas geringer, deshalb wird er preislich günstiger ausfallen. In den so ermittelten Kennwert kann jedoch - gerade bei kleineren Gebäuden - das unterschiedliche Heizverhalten der Bewohner einfließen.

Bei beiden Ausweistypen müssen Modernisierungsmaßnahmen empfohlen werden, die zur energetischen Verbesserung des Gebäudes beitragen.

Es ist zulässig, dass die dafür notwendige Datenaufnahme durch den Hausbesitzer erfolgt. D.h., es findet keine Vor-Ort-Begehung statt. Verfügt der Eigentümer nicht über ausreichendes Fachwissen, sollte lieber ein Energieberater das Gebäude begutachten. Bei einer Begehung können geeignete Sanierungsempfehlungen identifiziert werden.