Wohnungswirtschaft
Interessierten Mietern und Käufern müssen Sie einen Energieausweis für Ihr Gebäude vorlegen können.
Der Energieausweis gibt den Endenergiekennwert für das Haus an. Er bezieht sich auf einen Quadratmeter und hat die Einheit Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²*a). Je kleiner der Kennwert ist, desto geringer der Energiebedarf des Gebäudes. Er dokumentiert dessen energetische Qualität.
Dennoch lassen sich daraus in der Praxis nur bedingt Rückschlüsse auf die tatsächlichen Mietnebenkosten für die Heizung ableiten. Darauf wird im Energieausweis in der Fußnote auch ausdrücklich hingewiesen. So haben das Nutzerverhalten der Mieter und die Witterung einen Einfluss auf den aktuellen Energieverbrauch.
Trotzdem kann man davon ausgehen, dass es sich bei Wohngebäuden mit einem Endenergiekennwert von unter 150 kWh/m² *a (grüner Bereich im Bandtacho) um ein Haus mit gutem oder sehr gutem energetischen Standard handelt. In Zukunft ist es sehr wahrscheinlich, dass dieser Wert einen Einfluss auf die Höhe der erzielbaren Kaltmiete bzw. auf den Wert einer Immobilie haben wird.
Wollen Sie demnächst Ihr Dach oder Ihre Außenwände dämmen, die Fenster austauschen oder die Heizung erneuern, dann lohnt sich eine detaillierte Analyse durch eine/n Energieberater/in. So vermeiden Sie zum Beispiel Baufehler und bekommen Hinweise über mögliche Fördermittel. In manchen Fällen erhalten Sie die Fördermittel erst, wenn Sie einen Energiebedarfsausweis vorlegen.