Mieter / Käufer
Als Mietinteressent oder Kaufinteressent einer Wohnung oder eines Hauses muss Ihnen der Gebäudeeigentümer einen Energieausweis für das gesamte Wohngebäude vorlegen.
Wenn Sie schon länger in dem Gebäude wohnen, können Sie den Eigentümer nach dem Energieausweis fragen, er ist jedoch nicht verpflichtet, Ihnen diesen zugänglich zu machen.
Der Energieausweis gibt den Endenergiekennwert für das Haus an. Er bezieht sich auf einen Quadratmeter und hat die Einheit Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²*a). Je kleiner der Kennwert ist, desto geringer der Energiebedarf des Gebäudes. Er dokumentiert dessen energetische Qualität.
Dennoch lassen sich daraus in der Praxis nur bedingt Rückschlüsse auf die tatsächlichen Mietnebenkosten für die Heizung ableiten.
So haben das eigene Nutzerverhalten und die Witterung einen Einfluss auf den aktuellen Energieverbrauch.
Da es sich bei dem Kennwert um einen Mittelwert des gesamten Hauses handelt, können sich für einzelne Wohnungen je nach Lage im Gebäude Unterschiede ergeben. So hat eine Dachwohnung mit vielen Außenflächen einen höheren Energiebedarf als eine Wohnung, die sich in der Mitte des Hauses befindet.
Des Weiteren sind die Kosten von Energieträger zu Energieträger unterschiedlich.
Trotzdem kann man davon ausgehen, dass es sich bei Wohngebäuden mit einem Endenergiekennwert von unter 150 kWh/m² *a (grüner Bereich im Bandtacho) um ein Haus mit gutem oder sehr gutem energetischen Standard handelt. Die Mietnebenkosten für die Heizung werden deutlich günstiger ausfallen, als bei einem Gebäude mit einem wesentlich höheren Kennwert. Bei weiter steigenden Energiepreisen steigt die Belastung durch die Mietnebenkosten nur gering. Damit verringert sich das Risiko einer finanziellen Überbelastung.