Hintergrundinformationen
gesetzlich
In der Energiesparverordnung (EnEV) wird u.a. festgelegt, wer Energieausweise im Falle einer Vermietung oder eines Verkaufs ausstellen darf. Bei Neubauten gilt weiterhin die Ausstellungsberechtigungen nach den jeweiligen Bundesländern.
Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.