Aussteller & Kosten
Für Neubauten dürfen die nach Landesrecht zugelassenen Personen einen Energieausweis ausstellen. Das sind in der Regel Baufachleute mit Bauvorlageberechtigung. Für Bestandsgebäude regelt dies die Energieeinsparverordnung.
Der Preis für einen Energieausweis wird sich nach der Gebäudegröße, dem Gebäudetyp und dem Zeitaufwand bei der Aufnahme der Gebäudedaten sowie der Art des Energieausweises richten.
Weitere Informationen über zugelassene Aussteller, die bereits ausreichende Erfahrung bei der Erstellung von Energieausweisen haben, sowie Informationen über die zu erwartenden Kosten, erhalten Sie bei Ihrem Energieunternehmen vor Ort.
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